Autovermietung Wien Flughafen (VIE)

Vienna Airport (VIE)

Details zur Station

Vienna Airport
PARKING GARAGE 4
Vienna, AT, 1300

Öffnungszeiten und Services

29. Juni 2025
Sonntag 08:00 AM - 08:00 PM
Montag 08:00 AM - 10:45 PM
Dienstag 08:00 AM - 10:45 PM
Mittwoch 08:00 AM - 10:45 PM
Donnerstag 08:00 AM - 10:45 PM
Freitag 08:00 AM - 10:45 PM
Samstag 08:00 AM - 08:00 PM
Abholservice nicht verfügbar
Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten verfügbar

Wegbeschreibung vom Terminal

Der Mietschalter befindet sich im Terminal in Gehweite. Ein Shuttle ist nicht erforderlich.

Richtlinien zur Vermietung

Pro zusätzlichem Fahrer, der in der Mietvereinbarung registriert ist, wird eine zusätzliche Fahrergebühr von 9,00 EUR pro Tag (maximal 90,00 EUR pro Anmietung) erhoben. Alle angegebenen Gebühren verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und lokaler Zuschläge. Sämtliche Mietbedingungen gelten für alle weiteren Fahrer.

Folgen Sie den Schildern zur Fahrzeugrückgabe, und stellen Sie das Fahrzeug auf den ausgewiesenen Parkplätzen ab. Der Schalter befindet sich in Parkhaus 4. Bitte werfen Sie den Fahrzeugschlüssel und die Dokumente in den Rückgabekasten am Schalter ein.  

Das Mindestalter für die Kategorien Kleinst-, Klein-, Kompakt- und Mittelklassewagen beträgt 21 Jahre. Fahrzeuge der Kategorie Standardwagen oder höher werden nur für Mieter ab 25 Jahren angeboten.  Es wird empfohlen, nach Abschluss der Reservierung die lokal geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durchzulesen. Für alle Fahrer im Alter zwischen 21 und 24 Jahren fällt ein Zuschlag für junge Fahrer von 9,00 EUR pro Tag (maximal 90,00 EUR pro Anmietung) an. Es gibt keine Richtlinie oder Gebühr bezüglich des Höchstalters. Alle angegebenen Gebühren verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und lokaler Zuschläge.

Zum Zeitpunkt der Anmietung muss der Mieter angeben, ob der Mietwagen auch außerhalb des Anmietungslandes gefahren werden soll. Grenzüberschreitende Fahrten in folgende Länder sind zulässig: Deutschland, Ungarn, Slowakei, Italien, Kroatien, Slowenien, Schweiz, Liechtenstein, Frankreich, Spanien, Portugal, Andorra, Monaco, Luxemburg, Belgien, Niederlande, Dänemark, Vereinigtes Königreich, Irland, Tschechische Republik, Norwegen, Finnland, Schweden und Polen.

Für folgende Länder ist die Ein- und/oder Durchfahrt mit dem Mietwagen nicht zulässig: Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland, Mazedonien, Rumänien, Serbien, Montenegro, Russische Föderation, Lettland, Litauen, Weißrussland, Ukraine, Moldawien, Türkei und Albanien.

Wenn der Mieter ohne entsprechende Mitteilung an das Unternehmen ins Ausland oder in nicht zulässige Länder reist oder diese durchfährt, trägt der Mieter die finanzielle Haftung für Kosten, die durch einen Unfall, Schäden, Diebstahl, Verkehrsdelikte, Bußgelder, Rücktransportkosten, sonstige Gebühren usw. entstehen.

An Flughafenstationen gilt bei grenzüberschreitenden Fahrten eine Gebühr von 24,57 EUR pro Tag (maximal 49,14 EUR pro Anmietung) für alle zulässigen Länder. Alle Gebühren verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und Flughafenzuschlag. Übersteigt der Gesamtbetrag der Mietgebühren eine Summe von 150,00 EUR, wird die gesetzliche Vertragssteuer in Höhe von 1 % der gesamten Mietgebühren fällig. An Stadtstationen gilt bei grenzüberschreitenden Fahrten eine Gebühr von 21,00 EUR pro Tag (maximal 42,00 EUR pro Anmietung) für alle zulässigen Länder. Alle angegebenen Gebühren verstehen sich inkl. MwSt. Übersteigt der Gesamtbetrag der Mietgebühren eine Summe von 150,00 EUR, wird die gesetzliche Vertragssteuer in Höhe von 1 % der gesamten Mietgebühren fällig.

Die Haftungsbeschränkung mit Diebstahlschutz (CDW) reduziert die Summe, mit der Sie im Fall von Beschädigung und/oder Diebstahl des Fahrzeugs haften, sofern der Schaden nicht auf einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung zurückzuführen ist.
Die Haftungsbeschränkung (CDW) ist optional und kann am Schalter erworben werden, wenn sie nicht in der Zusammenfassung der Mietvereinbarung enthalten ist. Ohne Haftungsbeschränkung (CDW) ist der Mieter für die Gesamtkosten der Schäden am gemieteten Fahrzeug oder den Wert des Fahrzeugs im Falle eines Verlusts oder Diebstahls verantwortlich.
Die Haftungsbeschränkung (CDW) ist keine Versicherung.

Im Falle eines Verkehrsunfalls, Schadens oder Diebstahls MUSS der Fahrer den zugehörigen Polizeibericht vorlegen. Wenn kein Polizeibericht vorgelegt wird, haftet der Fahrer für die gesamten Schadenskosten bis zur und einschließlich der Höhe der Gesamtkosten des Fahrzeugs. Im Falle eines Fahrzeugschadens oder Fahrzeugdiebstahls wird dem Fahrer zusätzlich zu den Schadenskosten eine Verwaltungsgebühr von EUR 30,00 (D.A.F.) berechnet. Diese Gebühr wird unabhängig davon erhoben, welche Partei der Verursacher ist.

Die Selbstbeteiligung beträgt:

Kleinstwagen, Kleinwagen: 960,00 EUR
Kompakt-, Mittelklassewagen: 1.200,00 EUR
Standard-, Oberklassewagen: 1.500,00 EUR
Premiumklasse, Van: 2.000,00 EUR

Wenn die Unfallhaftung bei einem Dritten liegt und der Mieter während oder am Ende des Anmietungszeitraums in der Station einen Polizeibericht und einen unterschriebenen Unfallbericht vorlegt, erhält der Eigentümer von der Versicherungsgesellschaft des Dritten eine vollständige Zahlung. Der Eigentümer erstattet alle vom Mieter bezahlten Schadenskosten mit Ausnahme der Unfallverwaltungsgebühren. Der Mieter verpflichtet sich zur Kooperation mit dem Eigentümer und dessen Versicherer bei der Untersuchung des Unfalls im Hinblick auf Rechtsmittel gegen Dritte.

Für alle Anmietungen, bei denen das Fahrzeug nicht an derselben Station zurückgegeben wird, an der es abgeholt wurde, fällt eine Gebühr für Einweg-Anmietungen an. Die Einweg-Anmietungsgebühr variiert je nach Fahrzeugkategorie, Station und Abholdatum. Die genaue Höhe der Einweg-Anmietungsgebühr wird während des Reservierungsvorgangs angezeigt, nachdem die Daten, die gewünschte Route und die Fahrzeugkategorie eingegeben wurden.

Alle Fahrzeuge werden vollgetankt bereitgestellt und müssen vollgetankt zurückgegeben werden. Wenn das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgegeben wird, werden dem Mieter die Tankauffüllkosten plus 15,00 EUR Servicegebühr, zzgl. MwSt. und (ggf.) Flughafenzuschlag in Rechnung gestellt. 

Die persönliche Unfallversicherung (PAI) deckt den Fahrer des Fahrzeugs bei einem Unfall, in den er beim Fahren des Mietwagens verwickelt war, wie folgt ab: bis zu 20.000,00 EUR im Todesfall und bis zu 50.000,00 EUR bei Invalidität.

Alle Kredit- und Debitkarten namhafter Anbieter, ausgestellt von American Express, Mastercard oder Visa, werden akzeptiert. Alle vorgelegten Karten müssen auf den Namen des Mieters ausgestellt sein. Digitale Karten (Apple Pay/Google Pay usw.), Reiseschecks, Prepaid-Karten, Bargeld und Händlerkarten werden nicht als Zahlungsmethoden akzeptiert. Debitkarten können verwendet werden, um ausstehende Beträge am Ende der Anmietung zu begleichen. Zum Zeitpunkt der Anmietung werden eine Kaution sowie eine Anzahlung in Höhe der geschätzten Mietkosten einbehalten. Die Kaution beträgt 450,00 EUR für die Fahrzeugkategorien KLEINSTWAGEN, KLEINWAGEN, KOMPAKTKLASSE, MITTELKLASSE, OBERKLASSE, STANDARDKLASSE und 1.000,00 EUR für die Kategorien PREMIUMKLASSE, OBERKLASSE-TRANSPORTER.

Die grundlegende Pannenhilfe umfasst nur technische Störungen des Fahrzeugs, nicht Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten des Fahrers. Die Pannenhilfe (RAP) befreit den Kunden von der finanziellen Haftung für Pannen wie Starthilfe, Reifenpannen, Aussperrungen, technische Pannen, Abschleppen oder die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs. Die Pannenhilfe (RAP) ist zum Preis von 15,00 EUR pro Tag erhältlich (maximal 150,00 EUR pro Anmietung). Bei Verlust/Beschädigung von Fahrzeugschlüsseln und/oder Nummernschildern wird eine Mindestersatzgebühr von 180,00 EUR zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 30,00 EUR erhoben. Alle Gebühren verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und lokaler Zuschläge.

Alle Fahrer müssen einen gültigen Führerschein vorlegen. Elektronische oder digitale Führerscheine werden nicht akzeptiert. Alle Fahrer müssen seit mindestens zwölf Monaten im Besitz eines gültigen Führerscheins sein.
Alle ausländischen Mieter müssen zudem einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen, z. B. einen Reisepass oder staatlich ausgestellten Personalausweis.
Bei der Abholung des Fahrzeugs muss der Mieter eine gültige Debit- oder Kreditkarte vorlegen, die auf seinen Namen ausgestellt ist.

Wenn sich die Sprache des Führerscheins und dessen Alphabet von denen des Mietlandes unterscheiden, ist ein internationaler Führerschein erforderlich.
Zur Vermeidung etwaiger Bußgelder raten wir Mietern, eigenständig zu prüfen, ob ausländische Fahrer einen internationalen Führerschein mitführen müssen.
Mieter finden weitere Informationen auf den Webseiten der österreichischen Regierung oder des ÖAMTC.

Führerscheine aus den folgenden Ländern werden in Österreich nicht anerkannt, und Inhaber solcher Führerscheine dürfen in Österreich kein Kraftfahrzeug fahren.
Die Liste kann gemäß den von der österreichischen Regierung erlassenen Vorschriften und Bestimmungen geändert werden:

Afghanistan, Angola, Antigua und Barbuda, Äquatorialguinea, Belize, Bermuda, Bhutan, Bolivien, Burundi, Kaimaninseln, China (inkl. Taiwan), Cookinseln, Costa Rica, Dominica, Dschibuti, Eritrea, Eswatini (früher Swasiland), Französisch-Guayana, Französisch-Polynesien, Gabun, Gambia, Grenada, Guadeloupe, Guinea, Guinea-Bissau, Indonesien, Jemen, Jungferninseln (amerikanische und britische), Kamerun, Kiribati, Kolumbien, Komoren, Libyen, Marshallinseln, Martinique, Mauretanien, Mauritius, Mayotte, Mikronesien, Montserrat, Mosambik, Myanmar, Nauru, Nepal, Karibische Niederlande, Neukaledonien, Nicaragua, Nordkorea, Panama, Puerto Rico, Réunion, Salomonen, Sambia, Amerikanisch-Samoa, Samoa (West), São Tomé und Príncipe, Somalia, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und Grenadine, Sudan, Südsudan, Suriname, Tansania, Timor-Leste (Osttimor), Tonga, Chad, Tuvalu, Vanuatu. Führerscheine aus diesen Ländern können nicht für Fahrten innerhalb Österreichs verwendet werden.

Die im Mietpreis enthaltene Haftpflichtversicherung (TPL) deckt bis zu 10.000.000 EUR bei durch den Mieter verursachten Körperverletzungen, Tod und Sachbeschädigung Dritter ab.

Bitte beachten Sie: Für nicht-EU- oder nicht europäische Führerscheine oder solche mit nicht-lateinischen Schriftzeichen ist ein internationaler Führerschein erforderlich, der zusammen mit dem im Heimatland/Aufenthaltsland ausgestellten Führerschein bei der Abholung des Mietfahrzeugs vorgelegt werden muss. Wenn Sie weitere Informationen wünschen oder Ihren internationalen Führerschein beantragen möchten, besuchen Sie bitte https://internationaldrivinglicense.com/.

Für die Kaution und etwaige Mietgebühren ist bei der Abholung eine gültige Kredit- oder Debitkarte von Amex, Visa oder MasterCard erforderlich.

Häufig gestellte Fragen Autovermietungsstationen Wien Flughafen (VIE)

Bei der Anmietung eines Fahrzeugs müssen Sie in der Enterprise Rent-A-Car-Station Folgendes vorlegen:

  • einen gültigen Führerschein
  • ein gültiges Ausweisdokument
  • eine Kredit- oder Debitkarte

Außerdem müssen Sie Ihr Alter nachweisen. Für internationale Fahrer sind möglicherweise zusätzliche Dokumente erforderlich.

Wir akzeptieren alle gängigen Debitkarten außer Maestro, Electron, Solo und Prepaid-Karten. Für die Anmietung von Allrad- und Premiumfahrzeugen benötigen wir eine Kreditkarte. Alle Karten MÜSSEN auf den Namen des Hauptfahrers ausgestellt sein.

Unsere Preise können variieren, da sie auf verschiedenen Faktoren wie Fahrzeuggröße, Saison, Länge der Anmietung, Fahrzeugmarke, Verfügbarkeit und Station basieren. Kunden wird empfohlen, mit dem Buchungsvorgang zu beginnen, um den genauen Preis zu ermitteln.

Sie können Ihre Reservierung über unsere Website ändern oder stornieren. Wenn Sie Ihre Buchung im Voraus bezahlt haben und mindestens 3 Tage vor der angegebenen Abholzeit stornieren, erhalten Sie eine vollständige Rückerstattung des Gesamtbetrags.  Sie können auch Ihre Mietstation anrufen, um Ihre Reservierung zu verlängern.